Regionalligist Sportfreunde Lotte ist auch in mündlicher Verhandlung vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gescheitert. Das Gericht verwarf den Einspruch der Sportfreunde gegen die Wertung des am 5. Mai ausgetragenen Regionalligaspiels zwischen Rot-Weiss Essen und Borussia Dortmund II (0:4) als unzulässig. Damit folgte das Gremium in Frankfurt am Main der Entscheidung des Einzelrichters vom 25. Mai. "Der Einspruch wurde nicht fristgerecht spätestens zwei Tage nach dem Spiel eingelegt, sondern erst am 21. Mai. Ungeachtet dessen fehlt auch das Einspruchsrecht des Vereins als Nicht-Beteiligter des Spiels. Und für eine Spielmanipulation liegen ohnehin keine Anhaltspunkte vor", begründete Stephan Oberholz, der die Verhandlung leitete, das Urteil. Die Sportfreunde Lotte waren in der Regionalliga West mit einem Punkt weniger als Borussia Dortmund II am Aufstieg gescheitert. Sie hatten ihren Einspruch damit begründet, dass der DFB-Kontrollausschuss ein Ermittlungsverfahren gegen drei Essener Spieler eingeleitet hatte, die anlässlich des Spiels gegen Dortmund II gegen ihren Verein gewettet hätten. Gegen das Urteil des Sportgerichts kann bis kommenden Montag, 24.00 Uhr, Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.(dpa)