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Schickhardt und Rehhagel mit drastischen Aussagen
Hertha-Anwalt Christoph Schickhardt sprach in seinem Plädoyer von einem entstandenen "Totalschaden für den deutschen Fußball" und forderte "eine Umdrehung des Spielergebnisses zu unseren Gunsten" oder eine Neuansetzung. Der DFB-Kontrollausschuss empfahl dem Gericht, die Berufung zurückzuweisen.
Das DFB-Bundesgericht befasste sich mit der Berufung des Berliner Clubs gegen das Urteil des Sportgerichts. Insgesamt wurden elf Zeugen gehört - darunter auch Rehhagel. "Wenn die Meute losrennt, gibt es kein Halten mehr", berichtete dieser. Er habe jedoch schon schlimmere Momente erlebt.
Auf die Frage, ob er in der hitzigen Schlussphase Furcht gehabt habe, meinte Rehhagel: "Halb Angst... Ich habe 1943 in einem Keller im Ruhrgebiet gesessen, als uns die Amerikaner bombardiert haben." Nach 44 Minuten verließ der zu Anekdoten aufgelegte Trainer-Dino um 16.18 Uhr wieder den Sitzungssaal. Düsseldorfs Anwalt Horst Kletke entgegnete Rehhagel, es gebe "keinen Anlass, das Spiel mit Bombenwürfen aus dem Zweiten Weltkrieg zu vergleichen. Hier wurde niemand verletzt."
Der Hauptstadtclub hatte nach dem 2:2 am 15. Mai in Düsseldorf Protest gegen die Spielwertung eingelegt. Weil Fortuna-Anhänger schon vor dem Abpfiff den Rasen stürmten, hatte Schiedsrichter Wolfgang Stark das Spiel für 21 Minuten unterbrochen. Als die Fans den Rasen wieder verlassen hatten, pfiff der Referee die Partie noch einmal für 93 Sekunden an.
Fernsehbilder und Fotos
Hertha berief sich nun auf Paragraf 17 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Demnach können Einsprüche gegen die Spielwertung unter anderem erhoben werden, wenn die eigene Mannschaft geschwächt wird "durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand, der unabwendbar war und nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang steht".