1. FC Magdeburg war mit seinem Einspruch gegen ein Urteil des DFB erfolgreich. Das DFB-Sportgericht milderte seine Strafe vom 18. Juli gegen den Klub wegen unsportlichen Verhaltens einiger Fans ab. Zwar bleibt die Gelstrafe in Höhe von 12.000 Euro bestehen, allerdings entfallen die verhängten Auflagen.
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