Die Nationale Anti Doping Angentur (NADA) geht gegen den Freispruch für Nationalspieler Michael Kraus in dessen Meldepflicht-Fall vor. Wie die NADA am Montag bekannt gab, legte sie Rechtsmittel bei einem von der Satzung des Deutschen Handballbundes (DHB) vorgesehenen Ad-hoc-Schiedsgericht ein.
Kraus war Ende August von der Anti-Doping-Kommission (ADK) des DHB vom Vorwurf eines möglichen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen freigesprochen worden. Die Kammer berief sich in ihrer Urteilsbegründung auf die Einlassung des Sportlers, er habe das Klingeln des Kontrolleurs bei einem Kontrollversuch am 20. November 2013 nicht gehört. Damit läge kein Verschulden des Athleten vor.
Ein Kontrollversäumnis am 20. November 2013 wäre das insgesamt dritte Meldepflicht- und Kontrollversäumnis (Strike) des Nationalspielers innerhalb von 18 Monaten gewesen. Dies stellt gemäß NADA-Code einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen dar und hätte eine Sanktion nach sich gezogen.
Der DHB hob in einer Mitteilung hervor, dass die ADK vor allem der Aussage des als Zeugen zur Verhandlung geladenen NADA-Kontrolleurs "entscheidende Bedeutung" beigemessen habe, dass "ein Klingeln bei einem Kontrollversuch am 20. November 2013 nicht zu hören gewesen sei". Kraus und dessen Lebensgefährtin hatten argumentiert, dass die Klingel in dem Neubau möglicherweise nicht funktionsfähig war.