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Mainz-Berufung gegen Heinz-Müller-Urteil am 17. Februar 2016

Zu den Kommentaren   |   Quelle: sid
20. August 2015, 10:34 Uhr
Bundesliga, Mainz 05
Heinz Müller und Mainz 05: Eine Liebesbeziehung geht anders

Der Rechtsstreit zwischen dem FSV Mainz 05 und dessen Ex-Torhüter Heinz Müller geht im kommenden Jahr in die nächste Runde. Die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz wurde auf den 17. Februar 2016 terminiert.

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Müller hatte im März dieses Jahres einen Prozess gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber gewonnen, dessen Urteil weitreichende Folgen für Vereine und Verbände haben könnte. Der 37 Jahre alte Keeper klagte gegen die Befristung seines Vertrages - und bekam vor dem Arbeitsgericht in Mainz Recht. Der Klub legte daraufhin Berufung ein.

Nach dem erstinstanzlichen Urteil hatte sich auch Vizepräsident Rainer Koch vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) verwundert über den Richterspruch gezeigt: "Die Sportart Profifußball verträgt es nicht, dass man Verträge nicht befristen darf."

 

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