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Lehner glaubt, dass Herthas Chancen auf ein Wiederholungsspiel erst ab der nächsten Instanz nach dem Bundesgericht, dem Ständigen Schiedsgericht, steigen. "Das ist deutlich breiter besetzt", sagte er. Ob Hertha bei einer weiteren juristischen Niederlage diesen Schritt vor das Schiedsgericht überhaupt geht, scheint aber eher unwahrscheinlich.
Kein Einspruchsgrund?
Ob das Bundesgericht die Videobeweise zulässt, ist aber noch offen. Am Freitag wird das Gericht unter dem Vorsitz von Goetz Eilers über die Berufung der Berliner beraten. In der ersten Instanz war das Sportgericht der Hertha-Argumentation nicht gefolgt. "Der Einspruch hatte keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund nachzuweisen war", hatte Richter Hans E. Lorenz in seiner Begründung erklärt.
Das chaotische Relegations-Rückspiel (2:2) zwischen Hertha und der Fortuna musste dreimal unterbrochen werden. Kurz vor Ende der Partie hatten Düsseldorfer Fans den Rasen gestürmt. Schiedsrichter Wolfgang Stark konnte die Nachspielzeit erst nach 21-minütiger Unterbrechung zu Ende spielen lassen. "Wir haben Anspruch auf ein ganzes faires Spiel", forderte Schickhardt.
Auf Düsseldorfer Seite hielten sich die Verantwortlichen nach dem Sieg in der ersten Instanz mit dem großen Jubeln noch zurück. "Wenn ich ehrlich bin, ist meine Gefühlslage eher bescheiden", sagte Präsident Peter Frymuth. "Ich hätte mir nach dem Aufstieg eigentlich mehr Euphorie gewünscht." Finanz-Vostand Paul Jäger meinte: "Eine Berufung ist kein Scheingefecht. Man weiß nie, was dort passiert." Und das könnte auch am Freitag so bleiben. Denn: Bisher hat das Bundesgericht noch nie ein Urteil des Sportgerichts gekippt.
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