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Das Sportgericht des DFB hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichter-Verfahren wegen mangelnden Schutzes des Gegners mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Das gab der DFB in Frankfurt/Main bekannt. Gegen das Urteil kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht beantragt werden. Grund für die Entscheidung des Verbandsgerichts war ein Vorfall in der 42. Minute beim Punktspiel des HSV gegen Werder Bremen am 18. Februar. Damals wurde aus dem Hamburger Zuschauerblock in Richtung des Bremer Spielers Marko Marin ein Getränkebecher geworfen, in dem sich ein Feuerzeug befand. Marin wurde von dem Wurfgeschoss zwischen der rechten Wade und dem Kniegelenk getroffen, aber nicht verletzt. (dpa)
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