Das DFB-Sportgericht greift in Fragen von Zuschauer-Ausschreitungen weiter hart durch. Drittligist Karlsruher SC muss in der kommenden Saison ein Heimspiel vor leeren Rängen austragen, das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den Absteiger zu einem Geisterspiel. Schon der DFB-Kontrollausschuss hatte dieses Urteil verkündet, die Karlsruher waren aber in Berufung gegangen und werden es auch in diesem Fall tun. Damit wird das Geisterspiel wohl nicht direkt im ersten Heimspiel stattfinden, am 28. Juli trifft der KSC auf den Halleschen FC. "Es bleibt zwar nach diesem Urteil bei einem Zuschauerausschluss, aber wir haben wahrscheinlich das Spiel gegen Halle gerettet", sagte KSC-Präsident Ingo Wellenreuther im Anschluss an die Verhandlung. "Wir haben gekämpft wie ein Löwe." Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, verteidigte die harte Linie: "Das Urteil hat generalpräventive Bedeutung. Zuschauerausschreitungen haben an Zahl und Umfang erheblich zugenommen. Eine Geldstrafe oder ein Teilausschluss für ein Spiel in der 3. Liga hätten als Strafmaß nicht ausgereicht." Der DFB bestraft die Ereignisse rund um das Relegationsspiel gegen Jahn Regensburg am 14. Mai.