Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Preisgeld-Entzug und uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit: Das neue Anti-Doping-Gesetz nimmt konkrete Formen an und würde im Falle der Umsetzung Sportbetrügern in Deutschland das Leben erheblich schwerer machen. Der neue Gesetzentwurf aus den Bundesministerien für Justiz und Inneres, der dem Deutschlandfunk und der Berliner Zeitung vorliegt, geht wesentlich weiter als die bestehende Regelung.
Demnach wird Doping zum Straftatbestand. Die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit soll eingeführt werden, die eine Verschärfung der bislang gültigen Strafbarkeit für den Besitz "nicht geringer Mengen" darstellt. Zudem sollen nicht nur wie bislang die Hintermänner, sondern auch Kaderathleten unter Strafe gestellt werden, wenn sie gedopt haben oder nur in Besitz von Dopingmittel sind. Dopern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, auf Erwerb und Besitz sollen bis zu zwei Jahre Haft stehen.
Infrage für eine Strafe sollen die derzeit 7000 Sportler kommen, die im Testpool der NADA geführt werden. Auch Preisgelder sollen künftig eingezogen werden können, wenn auch nur der Verdacht besteht, dass Doping im Spiel gewesen ist.
Prokop: "Großer Schritt der Dopingbekämpfung"
"Wenn das alles so umgesetzt wird wie nun offenbar angedacht, wäre das ein großer Schritt für die Zukunft der Dopingbekämpfung und im Interesse eines sauberen Sports und unserer Spitzensportler", sagte Clemens Prokop dem "SID". Der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) war als strikter Befürworter eines scharfen Anti-Doping-Gesetzes zuletzt im DOSB immer wieder ausgebremst worden.Der DOSB, der einer derart tiefgreifenden Gesetzesreform wie nun angedacht bislang ablehnend gegenüberstand, will die Vorlage prüfen und zunächst keine Einschätzung abgeben, hieß es auf Anfrage. Die Regierungskoalition in Berlin hatte bereits bei ihrer Konstituierung Ende vergangenen Jahres die Einführung eines Anti-Doping-Gesetzes angekündigt.
Die Sportgerichtsbarkeit soll das neue Gesetzt nicht aushebeln, eine Befürchtung, die beim DOSB im besonderen Maße ausgeprägt ist. Unter anderem ermächtigt der Gesetzentwurf die Verbände ausdrücklich zum Abschluss der derzeit heftig umstrittenen Schiedsvereinbarungen.
Rössner: "Steilvorlage für sauberen Sport"
Voll des Lobes zeigte sich der emeritierte Strafrechts-Professor Dieter Rössner für den Entwurf. Der Experte aus Marburg sprach von einer "gelungenen Steilvorlage für einen sauberen Sport". Der Gesetzgeber schütze nicht nur, wie bislang im Arzneimittelgesetz, die Gesundheit von Athleten, sondern auch die Grundwerte des Sports für Fairness und Chancengleichheit.Das Strafmaß soll bei bis zu drei Jahren Haft oder ein Geldstrafe für überführte Doper sowie bei maximal zwei Jahren für Erwerb und Besitz von Dopingmittel liegen. Das Gesetzt wird begrenzt angewandt auf Spitzenathleten, die mit dem Sport ihr Geld verdienen und Konkurrenten durch Manipulation schädigen. Auch die Rückgabe von Preisgeldern wird erwähnt.
"Die Regelungen, die jetzt auch das Eigendoping und den bloßen Besitz von Dopingmitteln durch den Sportler unter Strafe stellen, sind schon weitreichend. Es bedeutet, dass eine positive Dopingprobe künftig immer einen Anfangsverdacht für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft liefern wird", sagte Sportrechtler Marius Breucker.
Auch werden Synergien besser genutzt. Staatsanwälte können anders als bisher der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) in Zukunft ihre Ermittlungsergebnisse einfacher zur Verfügung stellen. "Ein scharfes Schwert", nannte Rössner den Entwurf. Nur eine Kronzeugenregelung, in anderen Ländern eine effiziente Maßnahme, soll das neue Gesetz, dem noch die Gesetzesbegründung fehlt, nicht enthalten.