Sturkopf Roger Schmidt ist beim Urteil des DFB-Sportgerichts mit einem blauen Auge davongekommen: Der Chefcoach von Bayer Leverkusen wurde für seine Weigerung, den Innenraumverweis durch Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) am Sonntag gegen Borussia Dortmund (0:1) zu akzeptieren, für fünf Spiele gesperrt, davon zwei auf Bewährung.
Wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens gilt ein Innenraumverbot für fünf Partien, wobei drei direkt zu verbüßen sind. Die beiden restlichen werden bis zum 30. Juni 2017 zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Coach 20.000 Euro Geldstrafe zahlen, Sportchef Rudi Völler wird mit einer Buße von 10.000 Euro zur Kasse gebeten. Die Urteile sind rechtskräftig.
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Schmidt kann sein Team in den kommenden Bundesliga-Spielen beim FSV Mainz 05, gegen Werder Bremen und beim FC Augsburg nicht im Stadion betreuen. Am Donnerstag gegen Sporting Lissabon in der Europa League kann er jedoch auf der Bayer-Bank Platz nehmen.
"Die Strafen sind hart, ja", sagte DFB-Interims-Präsident Rainer Koch (Poing) bei Sky Sport News HD, "die Vorgänge waren außergewöhnlich. Ich denke aber, dass auch das Bedauern der Beteiligten nach den Vorfällen berücksichtigt wurde." Koch gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass es eine Wiederholung ähnlicher Vorkommnisse nicht geben wird: "Ich hoffe, dass es ein Einzelfall bleibt, der einmalig in der Bundesliga-Geschichte war."
Auch Völler bestraft
Schmidt darf sein Team in der Bundesliga in den drei betreffenden Spielen nicht coachen. Der DFB erklärte den Sachverhalt: "Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit seiner Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten."
Auch Völler, der nach dem BVB-Spiel in mehreren Interviews verbal heftig gewütet hatte, wurde sanktioniert. Der 55-Jährige hatte nach dem Spiel dem Unparteiischen unterstellt, in der zweiten Halbzeit absichtlich den Handelfmeter gegen Borussia Dortmund beim 1:0-Erfolg gegen Bayer in der 71. Minute nicht gepfiffen zu haben. Völler hatte bei Sky geätzt: "Aber er hat sich ja revanchiert. Deswegen hat er auch nicht den Elfmeter gepfiffen. Na, dann gleicht sich ja wieder alles aus."
Schmidt hatte einen Tag nach dem Vorkommnis seinen Fehler eingestanden, bat allerdings auch um Würdigung der Umstände. "Ich werde die Strafe, wenn sie im Maße ist, auch so akzeptieren. Ich habe mich falsch verhalten, das ist mir hundertprozentig klar, aber es gab auch Fehler auf dem Platz, die am Ende entschieden haben, wer drei Punkte kriegt. Deswegen sollte man das aus allen Blickwinkeln beurteilen", hatte Schmidt am Montag bei Sky Sport News HD erklärt.
Zwayer ("Ich finde es nicht in Ordnung, dass ein Trainer durch ein Widersetzen nach einer klaren Anweisung eine persönliche Erklärung des Schiedsrichters einfordert") hatte über den Vorfall mit Schmidt einen Sonderbericht erstellt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat damit in der Causa Schmidt allerdings kein Exempel statuiert. Theoretisch wäre noch eine drastischere Strafe möglich gewesen.
Die umstrittene Aktion von Schmidt hatte heftige Diskussionen ausgelöst. DFB-Schiedsrichter-Boss Herbert Fandel (Kyllburg) befürchtete mit Blick auf den Amateurbereich bereits das Schlimmste. "Das hat unmittelbaren Einfluss auf das Verhalten der Trainer und Spieler auf den Amateurplätzen in Deutschland und damit auf die Arbeit der Schiedsrichter abseits des Profibereichs. Das muss jeder wissen. Wie bisher kann es nicht weitergehen", sagte er bei dfb.de.