Borussia Dortmund muss keine Provision an Spielervermittler Carlos Arino zahlen. Der Kläger und sein Anwalt Umut Schleyer zogen die Berufung im Rechtsstreit rund um den Wechsel des Bundesliga-Torschützenkönigs Pierre-Emerick Aubameyang von AS Saint-Étienne zu Borussia Dortmund im Jahr 2013 zurück. Das verkündete Schleyer vor dem 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm.
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