Befristete Verträge sind im deutschen Profifußball weiterhin zulässig. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt bestätigte im Fall des früheren Mainzer Torhüters Heinz Müller ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz und bewahrte den deutschen Fußball sowie andere Mannschaftssportarten damit vor einem Beben im Transferwesen.
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