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Bundesgerichtshof: DOSB muss Ex-Weltmeister Friedek Schadenersatz zahlen

Zu den Kommentaren   |   Quelle: sid
13. Oktober 2015, 12:42 Uhr
Charles Friedek
Sieg am Grünen Tisch: Friedek erhält eine sechsstellige Summe

Über sieben Jahre lang kämpfte Charles Friedek vor Gericht, jetzt hat er das juristische Hickhack mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gewonnen: Der ehemalige Dreisprung-Weltmeister erhält wegen der Nicht-Nominierung für Olympia 2008 in Peking Schadenersatz. Das bestätigte am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in letzter Distanz - ein im deutschen Sport einmaliger Vorgang. Über die Höhe der Summe für Friedek muss nun das Landgericht Frankfurt entscheiden.

Friedek hatte den DOSB wegen entgangener Antritts- und Preisgelder sowie Sponsorengagen auf Schadenersatz in Höhe von mindestens 133.500 Euro verklagt. Der DOSB reagierte gelassen auf den juristischen Erfolg des Weltmeisters von 1999. "Dies ist jetzt erst mal ein Grundurteil des BGH. Das Verfahren geht nun zurück ans Landgericht Frankfurt, das sich erneut mit dem Fall zu beschäftigen hat", teilte der Verband auf SID-Anfrage mit: "Über Inhalte können wir erst mehr sagen, wenn wir das schriftliche Urteil vorliegen haben und die Begründung kennen." Theoretisch könnte der DOSB noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, aber es gilt als unwahrscheinlich, dass der Fall dort zugelassen würde.

Nach Friedeks Auffassung hatte er vor Peking die Olympia-Norm von zweimal geforderten 17 Metern innerhalb eines Wettbewerbs am 25. Juni 2008 in Wesel erfüllt. Das erkannte der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) allerdings nicht an, der Verband verlangte die Weite bei zwei verschiedenen Wettkämpfen. Friedeks Anwältin Brunhilde Ackermann hatte die offenbar schwammige Formulierung stets angeprangert: "Zweimal 17 Meter, das heißt zweimal 17 Meter. Das heißt nicht in zwei verschiedenen Veranstaltungen." Friedek war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.



"Außerhalb jeder Diskussion"

Nachdem das Landgericht Frankfurt/Main 2011 dem heutigen Junioren-Trainer Friedek zunächst eine hohe Summe zugesprochen hatte, hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil im Dezember 2013 auf und versagte dem Vize-Europameister von 2002 eine Entschädigung. Die Vorinstanz hatte nach Auffassung des OLG die Nominierungsrichtlinien falsch ausgelegt. Nun stellte sich der Bundesgerichtshof aber endgültig auf Friedeks Seite und erklärte: "Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts sind die Nominierungsrichtlinien des Beklagten bei dem gebotenen objektiven Verständnis dahin auszulegen, dass der Kläger die Olympianorm im Dreisprung mit dem zweimaligen Erreichen der B-Norm in einem Wettkampf erfüllt hatte."

Der DLV hatte vor den Olympischen Spielen in London die Konsequenzen aus dem Rechtsstreit gezogen. "Als Folge der juristischen Auseinandersetzung haben wir unsere Nominierungsrichtlinien bereits so formuliert, dass sie außerhalb jeder Diskussionen liegen", sagte DLV-Präsident Clemens Prokop dem SID nun. Prokop, selbst Jurist, geht zudem nicht davon aus, dass der DOSB die Schadenersatzforderung an den DLV weiterleitet. Schließlich habe der DLV Friedek dem DOSB zur Nominierung für Peking vorgeschlagen.

Dies geschah allerdings nur auf Druck des Deutschen Sportschiedsgerichts, das Friedek schon 2008 Recht gegeben hatte. Aber der DOSB nominierte ihn dennoch nicht. Mit dem Einspruch in einem Eilverfahren gegen die Entscheidung scheiterte Friedek kurz vor den Sommerspielen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Ein Jahr später beendete Friedek seine Karriere, aber kämpfte weiter um sein Recht. Nun darf er auf bis zu 133.500 Euro Schadenersatz hoffen.

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