Bundesliga
2. Bundesliga
3. Liga
DFB-Pokal
Champions League
Europa League
International
EM 2024
Frauen Bundesliga
Live-Ticker
Ergebnisse
Weltrangliste
Live-Ticker
Ergebnisse
MLB
NFL
NHL
NBA
Ergebnisse
Historie
Termine 2024
WM-Stand 2024
Live-Ticker
Ergebnisse
WM 2023
WM 2021
WM 2019
WM 2017
WM 2015
WM 2013
EM 2024
EM 2022
EM 2020
EM 2018
EM 2016
EM 2014
EM 2012
EHF-Pokal
DHB-Pokal
Champions League
2. Bundesliga
Bundesliga
Live-Ticker
Ergebnisse
WM
EM
Euroleague
NBA
Bundesliga
Live-Ticker
Ergebnisse
Nordische Kombination
Ski Langlauf
Skispringen
Biathlon
Ski Alpin
Ergebnisse
Liveticker
Kalender
WM-Stand
CHL
Olympia
WM
NHL
DEL
Live-Ticker
Ergebnisse
Ergebnisse
Live-Ticker
European Tour
US PGA Tour
Weltrangliste
News
Ergebnisse
Kalender
StatistikSpielplanTabelleErgebnisseLive-Ticker
SpielplanTabelleErgebnisseLive-Ticker
ErgebnisseLive-Ticker
SpielplanTabelleErgebnisseLive-Ticker
SpielplanTabelleErgebnisseLive-Ticker
Ligue 1Serie APrimera DivisionPremier LeagueErgebnisseLive-Ticker
QualifikationSpielplanTabelleErgebnisse
Sport Live-Ticker
Fußball: 2. Liga, 31. Spieltag
18:30
Fußball: 3. Liga, 35. Spieltag
19:00
Fußball: BL Österreich QG
19:30
Eishockey: DEL, Playoffs
19:30
Tennis: ATP-Masters Madrid
20:00
Fußball: Bundesliga, 31. Spielt.
20:30
Fußball: Serie A
20:45
Fußball: Primera Division
21:00
Fußball: Ligue 1
21:00
 
Sport Ergebnisse
Fussball Ergebnisse
Bundesliga, 31. Spieltag
alle Sport-Ergebnisse im Überblick
 
 

Amtsgericht lehnt Antrag auf Löschung des FC Bayern e.V. ab

Zu den Kommentaren   |   Quelle: sid
16. September 2016, 16:55 Uhr
FC Bayern München
FC Bayern München e. V. bleibt als solcher bestehen

Der FC Bayern München e. V. bleibt bestehen. Das Registergericht am Amtsgericht München hat die Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens abgelehnt, wie es am Freitag mitteilte. Lars Leuschner, ein Professor der Universität Osnabrück, hatte Anfang August die Löschung des eingetragenen Vereins aus dem Vereinsregister wegen Rechtsformverfehlung angeregt. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts gibt es kein Rechtsmittel.

Grundlage des Urteils ist ein eben solches des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1982 unter dem Aktenzeichen I ZR 88/80. Dort wurde eine Auslagerung wirtschaftlicher Tätigkeiten von Vereinen auf Kapitalgesellschaften grundsätzlich für zulässig erachtet (sog. "Nebenzweckprivileg"). Genau diese hatte Leuschner, selbst Bayern-Fan, beanstandet. 

Ideelle Betätigung sei wirtschaftlicher Untergeordnet 

Er legte nahe, dass sich der Münchner Fußball-Klub in einem Maße wirtschaftlich betätige, dass seine ideelle Betätigung demgegenüber untergeordnet sei. Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 21) dürften jedoch nur nichtwirtschaftliche Vereine, deren Zweck im Gegensatz zu wirtschaftlichen Vereinen (nach § 22 BGB) nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, im Vereinsregister eingetragen werden und hierdurch Rechtsfähigkeit erlangen.

Das Amtsgericht prüfte daraufhin "die konkreten Verhältnisse" bei Bayern München und stellte fest, dass "die Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens im Rahmen der Einzelfallprüfung" abzulehnen sei. Der FC Bayern hatte zuvor bereits betont, dass er den Antrag für "unbegründet" halte.

Ein anderslautendes Urteil hätte dazu führen können, dass der e.V. seinen Einfluss auf die AG hätte verringern müssen. Das hätte die Münchner vor größere Probleme gestellt, weil der Vereinspräsident (derzeit Karl Hopfner) satzungsgemäß auch Vorsitzender des Aufsichtsrates ist. Auch andere Bundesliga-Klubs mit Vereinsmodell und ausgegliederter Profi-Abteilung blickten gespannt auf die Entscheidung in München.

 

Weitere Bundesliga Top News
Top News Ticker
Bundesliga
2. Bundesliga
International
Handball
Formel1
US-Sport
Tennis
Golf
Eishockey
DFB-Team