Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die gegen den VfL Osnabrück verhängte Strafzahlung nach einem Einspruch des Drittligisten von 28.000 auf 24.000 Euro reduziert. Einen Anteil von bis zu 8000 Euro kann der Klub in sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen investieren.
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