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Mainz 05 ändert Satzung - Strutz will bleiben

Zu den Kommentaren   |   Quelle: sid
13. November 2016, 16:05 Uhr
Harald Strutz
Harald Strutz will

Zwei Tage nach dem Start in die "fünfte Jahreszeit" hat Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 mit einer Strukturreform die Weichen Richtung Zukunft gestellt. Von Karnevalsstimmung war in der ersten VIP-Etage des Mainzer Stadions aber nicht viel zu spüren. Nach den Querelen um die Vergütung von Vereinspräsident Harald Strutz (65), der als "Vereinsvorsitzender" im Amt bleiben will, ging es oft ums liebe Geld.

"Wir wollen wieder das 'Vereinsgefühl Mainz 05' erreichen und den Weg zu unseren Fans finden", sagte Strutz zum Auftakt der gut fünfstündigen Außerordentlichen Mitgliederversammlung am Sonntag. Beschlossen wurden mit großer Mehrheit verschiedene Satzungsänderungen, durch die unter anderem ein mächtiger Aufsichtsrat geschaffen wird.

Der maximal neunköpfige Aufsichtsrat ist für die Berufung der neuen hauptamtlichen Vorstandsmitglieder verantwortlich - allerdings nicht für die Wahl des "grundsätzlich" ehrenamtlichen Vereins- und Vorstandsvorsitzenden, der direkt von den Mitgliedern ernannt wird. "Ich möchte einen guten Übergang finden. Nicht morgen, aber in drei Jahren", hatte Strutz bereits Ende September gesagt - gewählt wird bei der nächsten Mitgliederversammlung im kommenden Jahr.



Um den Juristen war in Mainz ein Streit entbrannt, weil durch Medienberichte bekannt geworden war, das Strutz für seine ehrenamtliche Tätigkeit zuletzt insgesamt rund 23.000 Euro pro Monat kassiert hatte. Möglich war das durch ein Konstrukt mit Aufwandsentschädigung und Beratervertrag.

Aufsichtsrat wird geschaffen

Entsprechend viele Wortmeldungen drehten sich am Sonntag um die künftige Entschädigung für den Vereinsvorsitzenden. Die Entscheidungsgewalt über die Vergütung aller Vorstandsmitglieder bekommt aber trotz einer Abstimmung über diesen Punkt der Aufsichtsrat. Erst durch einen Änderungsantrag wurde möglich, dass die Gelder transparent im Finanzbericht auftauchen können.

Große Bedeutung kommt der Wahlkommission zu. Das fünfköpfige Gremium schlägt der Mitgliederversammlung die Kandidaten für den Aufsichtsrat, in dem unabhängig davon auch ein Vertreter der Fanabteilung sitzen kann, sowie die Kandidaten zur Wahl des Vereinsvorsitzenden vor.

Vom Tisch war bereits vor der vierten (!) Mainzer Mitgliederversammlung im Jahr 2016 die Ausgliederung der Lizenzmannschaft in eine Kapitalgesellschaft. Dieses Modell sei "umfangreich" erläutert worden, "mit dem Ergebnis, dass die Notwendigkeit "nicht zwingend geboten ist", teilte der Klub im Vorfeld mit.

Nicht durch die Mitgliederversammlung schaffte es das "Jugendwahlrecht" - auch weiterhin sind 16 Jahre alte FSV-Mitglieder nicht stimmberechtigt. Gewählt werden darf erst ab 18.

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