
Der FSV Mainz 05 kann aufatmen: Der ablösefreie Wechsel des österreichischen Nationalspielers Karim Onisiwo vom SV Mattersburg zu den Rheinhessen im Januar war rechtens. Das bestätigte am Freitag in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Wien und kam damit zu demselben Urteil wie zuvor schon das Arbeits- und Sozialgericht Wien.
Streitpunkt war eine einseitige Option im Vertrag von Onisiwo, die der österreichische Klub zur Verlängerung mit dem Offensivspieler genutzt hatte. Diese hatte jedoch vor Gericht keinen Bestand, weil sie mit österreichischem Arbeitsrecht unvereinbar war. Deswegen hatte Onisiwo letztlich trotz eines scheinbar noch laufenden Vertrages in der Winterpause ablösefrei nach Mainz (Kontrakt bis 2019) wechseln können.
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Der 24-Jährige hatte Mattersburg im vergangenen Jahr mit 18 Treffern fast im Alleingang zurück in die erste österreichische Liga geschossen und gehörte auch in der Hinrunde zu den Leistungsträgern des Teams.
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In Mainz hat Onisiwo bislang sieben Bundesligaspiele bestritten, jedoch nur eins davon von Beginn an.