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Ein Wiederholungsspiel wäre aber praktisch nicht durchführbar: Die Profis beider Teams sind längst im Urlaub oder mit ihren Nationalteams unterwegs, die Mannschaften in der Transferhochphase im Umbruch. Am 30. Juni laufen ohnehin Verträge von Spielern aus. Falls die Causa wirklich bis vors Schiedsgericht ginge, würde vorher eine andere Diskussion in Gang kommen: Ob man nicht beide Clubs ins Oberhaus lassen und die 1. Liga nicht auf 19 Clubs aufstocken soll.
Hertha beruft sich auf Paragraf 17 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Demnach können Einsprüche gegen die Spielwertung unter anderem mit folgender Begründung erhoben werden: "Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand, der unabwendbar war und nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang steht."
Hertha moniert: Vermengung der Streitpunkte
Juristen waren sich uneins, ob der Protest erfolgsversprechend ist. In der ersten Verhandlung hatte vor allem die Aussage von Schiedsrichter Wolfgang Stark für Aufsehen gesorgt, der nach eigenen Angaben von vier Hertha-Profis im Kabinengang verbal und körperlich attackiert wurde. Die Berliner kritisieren, dass diese Vorfälle mit den Folgen des Platzsturmes und damit dem Kernpunkt ihres Einspruches nicht vermengt werden dürften.
Sollte das Match tatsächlich wiederholt werden, wird Hertha aber voraussichtlich auf jene vier Spieler verzichten müssen, denen zum Teil lange Sperren drohen. Am heutigen Freitag erwarten die Berliner die Strafanträge des DFB-Kontrollausschuss.





