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Datum: 25. Mai 2012, 08:10 Uhr
Format: Artikel
Quelle: dpa
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DFB-Gericht urteilt über Skandalspiel: Wiederholungsspiel praktisch nicht durchführbar

michael preetz 203 imago
Michael Preetz

Vor dem DFB-Bundesgericht wird heute (12.30 Uhr) über das chaotische Relegationsspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC verhandelt. Ein Wiederholungsspiel scheint praktisch unmöglich. Die Spieler sind im Urlaub, bei den Nationalmannschaften oder bis dahin vertragslos.

Fußball-Fans und Sportjuristen blicken nach Frankfurt: Vor dem DFB-Bundesgericht wird am heutigen Freitag (12.30 Uhr) über das chaotische Relegationsspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC verhandelt. Die Berliner rechnen sich "sehr, sehr gute Chancen" aus, mit ihrem Einspruch in zweiter Instanz recht zu bekommen, wie Manager Michael Preetz bei einer Fan-Diskussion am Donnerstagabend betonte.

Beweise nicht zugelassen - Hertha baut auf Videos

Die Hauptstädter monieren vor allem Verfahrensfehler in der ersten Verhandlung vor dem DFB-Schiedsgericht. Dort war ihnen am vergangenen Montag verwehrt worden, Bild- und Videoaufzeichnungen zu zeigen. Diese sollen beweisen, dass die Berliner Spieler von Düsseldorfer Fans beim verfrühten Platzsturm bedroht worden seien. Nun unternimmt Hertha einen weiteren Versuch. "Wir hoffen, dass wir einen fairen Prozess und eine gute und korrekte Beweisaufnahme haben und uns durchsetzen", sagte Preetz.

Hertha liebäugelt im Falle einer Niederlage mit dem Gang vor das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen - auch wenn der Verein viele Sympathien auch in Berlin längst verspielt hat. "Hertha BSC hat die verdammte Verpflichtung, sein Recht zu suchen", sagte Club-Präsident Werner Gegenbauer. "Dazu ist das Regelwerk des DFB da." Der Hertha-Boss will die Causa bei der Mitgliederversammlung am Dienstag öffentlich erörtern lassen.

Profis im Urlaub, bei der Nationalelf oder vertragslos

Ein Wiederholungsspiel wäre aber praktisch nicht durchführbar: Die Profis beider Teams sind längst im Urlaub oder mit ihren Nationalteams unterwegs, die Mannschaften in der Transferhochphase im Umbruch. Am 30. Juni laufen ohnehin Verträge von Spielern aus. Falls die Causa wirklich bis vors Schiedsgericht ginge, würde vorher eine andere Diskussion in Gang kommen: Ob man nicht beide Clubs ins Oberhaus lassen und die 1. Liga nicht auf 19 Clubs aufstocken soll.

Hertha beruft sich auf Paragraf 17 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Demnach können Einsprüche gegen die Spielwertung unter anderem mit folgender Begründung erhoben werden: "Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand, der unabwendbar war und nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang steht."

Hertha moniert: Vermengung der Streitpunkte 

Juristen waren sich uneins, ob der Protest erfolgsversprechend ist. In der ersten Verhandlung hatte vor allem die Aussage von Schiedsrichter Wolfgang Stark für Aufsehen gesorgt, der nach eigenen Angaben von vier Hertha-Profis im Kabinengang verbal und körperlich attackiert wurde. Die Berliner kritisieren, dass diese Vorfälle mit den Folgen des Platzsturmes und damit dem Kernpunkt ihres Einspruches nicht vermengt werden dürften.

Sollte das Match tatsächlich wiederholt werden, wird Hertha aber voraussichtlich auf jene vier Spieler verzichten müssen, denen zum Teil lange Sperren drohen. Am heutigen Freitag erwarten die Berliner die Strafanträge des DFB-Kontrollausschuss.