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Von: Daniel Raecke
Datum: 10. Dezember 2012, 19:45 Uhr
Format: Artikel
Diskussion:
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Dynamo Dresden vom DFB erneut aus dem DFB-Pokal ausgeschlossen

Dynamo Dresden
Fans von Dynamo Dresden

Drei Festnahmen gab es beim Pokalspiel Hannover 96 gegen Dynamo Dresden. Nach Rechtsprechung des DFB heißt das ein Jahr Ausschluss aus dem Wettbewerb. Für den Club. Nicht für die Festgenommenen. Was das alles mit dem Sicherheitskonzept zu tun hat, erörtert sportal.de.

Das DFB-Sportgericht hat zwei Tage vor der geplanten Verabschiedung des neuen Sicherheitskonzepts der DFL Dynamo Dresden für die kommende Saison aus dem DFB-Pokal ausgeschlossen. Damit sanktioniert der Verband die Ausschreitungen rund um das Zweitrundenspiel Dynamos bei Hannover 96 im Oktober.

Schon in der Vorsaison war Dynamo nach Vorfällen beim Pokalspiel in Dortmund in erster Instanz ausgeschlossen, dann aber in der Berufung wieder zugelassen worden. Stattdessen musste der Club damals 100.000 Euro als Geldstrafe bezahlen und in der 2. Liga ein Geisterspiel hinnehmen. Auch diesmal hat Dynamo die Möglichkeit, gegen das harte Urteil Berufung einzulegen.

Was war in Hannover geschehen? Gästefans sollen Eingänge der AWD-Arena gestürmt und sich mit Gewalt Zugang zum Stadioninneren verschafft haben. Nach dem Abpfiff stürmten rund 200 Dresdner Anhänger den Rasen, bevor sie von der Polizei zurückgedrängt werden konnten. Nach Polizeiangaben gab es neun Verletzte und drei Festnahmen. Das sind Dimensionen, die bei aller Bestürzung in keinem vernünftigen Verhältnis zu der Härte der Sanktion zu stehen scheinen.

Zum Vergleich: Als Hunderte Fans von Rapid Wien im die österreichische Bundesliga entscheidenden Derby gegen Austria im Frühjahr einen Spielabbruch erzwangen, indem sie 30 Minuten lang auf dem Rasen randalierten, war die Konsequenz dieses massiven Eingriffs in die Vergabe des Meistertitels: Drei Geisterspiele. Ja, das ist Jurisdiktion des ÖFB und der dortigen Bundesliga, und ja, natürlich schließt man nicht den beliebtesten Club seines Einzugsgebiets aus seiner Liga aus.

Aber dennoch zeigt auch dieser Vergleich, wie drakonisch die Strafe gegen Dynamo Dresden ist. Um beurteilen zu können, wie sinnvoll das Vorgehen des DFB ist, muss man die möglichen Motive für die Sanktion erwägen.

1) Strafrechtliche Erwägungen - Bestrafung der Schuldigen

Das DFB-Sportgericht ist kein ordentliches Gericht. Insofern stellen wir die Frage nach der strafrechtlichen Dimension nicht, um die Legitimation des Urteils zu hinterfragen. Der Grundsatz, dass man nur Menschen bestrafen sollte, die ein Vergehen wirklich begangen haben, und nicht pauschal eine Gruppe von Menschen, weil dann die Schuldigen schon dabei sein werden, darf dennoch nicht außer Acht gelassen werden, wenn man den Sinn des Pokalausschlusses von Dynamo verstehen will.

Um eine möglichst präzise Bestrafung der Täter ging es offenkundig nicht, denn man trifft mit dem Pokalausschluss ja den Club und seine wirtschaftliche Existenzgrundlage auf der einen Seite und seine Zehntausenden Fans auf der anderen Seite - zu ca. neunundneunzig Prozent Unschuldige im Sinne der untersuchten Vorfälle.

2) Schutz der Öffentlichkeit

Ein zentrales Motiv etwa von Freiheitsstrafen ist der mögliche Schutz der Bevölkerung vor weiteren Taten etwa eines gefährlichen Gewaltverbrechers. Dass diese Argumentation strengen rechtsstaatlichen Grenzen unterliegt, zeigt die Rüge der deutschen Praxis der nachträglichen "Sicherungsverwahrung" von Straftätern durch den Europäischen Gerichtshof - also des Einsperrens von Menschen nach Ablauf ihrer Strafdauer, um Wiederholungstaten zu verhindern.

Wiederum ungeachtet der Legalität des hier ja sportgerichtlichen Urteils, bei dem niemand seiner Freiheit beraubt wird - auch um den Schutz der breiten Fußballöffentlichkeit kann es nicht gehen, denn dann müsste man Dynamo Dresden ja von allen Wettbewerben ausschließen und nicht nur vom DFB-Pokal, in dem der Club meist nur zwei Spiele bestreitet - anders als die 34 Ligaspiele, bei denen die Fans auch weiterhin ihr befürchtetes Unwesen treiben können.

3) Abschreckungseffekt

Ein drittes mögliches Motiv - und das angesichts der hier offenkundig nicht zutreffenden Aspekte 1) und 2) wohl plausibelste - ist die abschreckende Wirkung, die die Strafe auf Nachahmungstäter haben soll. Der DFB schreckt vor keinen noch so harten Sanktionen zurück, um Fehlverhalten und Gewalt im Umfeld seiner Wettbewerbe zu sanktionieren, so könnte die Botschaft sein. Allerdings war die Aufhebung genau der gleichen Strafe vor einem Jahr mit der expliziten Warnung verbunden worden, im Wiederholungsfalle werde der Ausschluss dann wirklich erfolgen.

Die Konsequenz: Bei erster Gelegenheit randalierten einige Dresdner im Pokal schon wieder. Das ist absurd. Aber es heißt auch, dass an Stelle eines Abschreckungseffekts manche Täter vielleicht gerade durch die Resonanz zu ihren Aktionen angespornt werden. Das ist nicht die Schuld des DFB. Aber es wirft die Frage auf, warum man so eine Strafe ausspricht, wenn man damit das, was man verhindern möchte, gar nicht verhindern kann, und nebenbei noch den Kollateralschaden hinnimmt, einen Club und seine unschuldigen Fans zu bestrafen.

4) Populismus

Begrüßt wurde das Urteil in ersten Reaktionen vor allem von den Parteien, die seit Wochen Druck auf die DFL und ihre Vereine ausüben, ein "hartes" und "konsequentes" Sicherheitskonzept zu verabschieden: den Innenministern der Länder. Uwe Schünemann, Niedersachsens Innenminister, kam diesmal seinem in dieser Hinsicht ähnlich beschlagenen Kollegen Ralf Jäger aus Nordrhein-Westfalen zuvor, indem er das Urteil begrüßte: Die Strafe sei "angesichts der aggressiven Fußball-Chaoten in den Fanreihen von Dynamo Dresden sehr nachvollziehbar. Die Entscheidung zeigt, dass der DFB nicht vor konsequenten Strafen und drastischen Maßnahmen zurückschreckt".

In der Meldung der Deutschen Presse-Agentur, die auch von der Sport Bild ("Denkpause für Dynamos Krawallmacher") abgedruckt wurde, hieß es, der Kronzeuge Klaus-Dieter Dunkel von der "DFB-Kommission Prävention und Sicherheit" habe "die Dynamo-Anhänger schwer belastet" (Formulierung dpa). Die schwere Belastung bestand in dem Zitat, die Dynamo-Fans hätten einen "äußerst aggressiven Eindruck gemacht. Man hat zum Teil hasserfüllte Gesichter gesehen". Hier hat sich der Rechtsstaat endgültig verabschiedet, wenn das Gros der deutschen Medien es für eine schwere Belastung von Verdächtigen hält, dass einige von ihnen böse geguckt haben.

Und um hier den nötigen Einwurf anzubringen: Wir glauben nicht, dass die Dynamo-Fans, von denen der Zeuge spricht, gar nichts getan haben. Wir finden nicht, dass sie "ungeschoren" davon kommen sollten. Wir finden allerdings, dass die Menschen, die sich etwas zu Schulden haben kommen lassen, nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verfolgt werden sollten - und niemand anders.

Spiegel-Online-Journalist Rafael Buschmann hat sofort nach Bekanntwerden des Urteils gegen Dresden per Twitter den Zusammenhang hergestellt, dass der DFB genau die "Kollektivstrafen", die die DFL im Bemühen um Dialog mit den Fans vermeiden will, durchsetzt. Das verweist auf eine Sollbruchstelle der Konversation zwischen den verschiedenen Lagern. Denn die immer wiederholten und zugespitzten Forderungen nach Konsequenz tun stets so, als würden die Vereine nichts oder viel zu wenig für die Sicherheit tun und als würden sich die Fans mit den Gewalttätern "solidarisieren".

Dabei richtet sich der Protest der Fans, der in der Schweigeaktion 12:12 seine breite Unterstützung in der Fanszene demonstriert hat, im Wesentlichen nicht gegen das Vorgehen gegen Gewalttaten oder Straftaten im Umfeld des Fußballs. Er richtet sich dagegen, dass man gegen Fußballfans mit Maßnahmen vorgeht, die rechtsstaatlichen Grundprinzipien widersprechen - wie etwa Stadionverboten, die auf Grundlage des Hausrechts von Clubs ausgesprochen werden, um Fans ohne die Möglichkeit, sich öffentlich zu verteidigen, auf Jahre hinaus das Recht zu entziehen, ihren Club im Stadion sehen zu können.

Dagegen kann man sein, ohne alle "Stadionverbotler" für unschuldig Verfolgte zu halten. Man kann einfach dafür sein, dass einem, nur, weil man Fußballfan ist, nicht die Unschuldsvermutung vorenthalten werden darf. Die an die DFL von Seiten der Politik vorgetragenen Forderungen schwanken aber zwischen vager Banalität ("endlich durchgreifen") und der konkreten Erwartung, eben diese Unschuldsvermutung umzudrehen: Etwa mit der Forderung, die Fans müssten sich "von den Gewalttätern klar distanzieren".

Damit sind erstens nicht immer echte "Gewalttäter" gemeint, sondern oft Leute, die Pyrotechnik verwenden (was keine Straftat ist, sondern eine Ordnungswidrigkeit), und zweitens muss ich das als Stadionbesucher nicht. Ich muss auch nicht als Dynamo-Fan verhindern, dass irgendwelche Leute, die sich schwarzgelbe Schals vors Gesicht ziehen, über den Zaun klettern. Es ist gut, wenn die Fanszene es als Kollektiv schafft, Exzesse zu verhindern. Wenn nicht, dann hoffe ich, dass Gewalttäter von den zuständigen Stellen tatsächlich "konsequent" verfolgt werden. Aber ich muss nicht dafür stimmen, dass ich meiner Freiheitsrechte beraubt werde, nur, damit Innenpolitiker besser Wahlkampf machen können.

Da es momentan nicht danach aussieht, dass genau diese Unterscheidung im Bewusstsein der Medienöffentlichkeit ankommt, spricht wenig dafür, dass die mögliche Verabschiedung eines Sicherheitskonzepts am Mittwoch für einen erhofften Durchbruch sorgt. Erst Recht nicht nach dem Ausschluss Dynamo Dresdens.