Der SV Sandhausen hat vor dem Bundesgericht des DFB eine Halbierung der Sechs-Spiele-Sperre gegen seinen Innenverteidiger Tim Kister erreicht. Die höchste Rechtsinstanz des DFB kippte das Urteil des Sportgerichts und stufte Kisters Vergehen aus dem Spiel gegen die Würzburger Kickers (0:0) am 11. Dezember als "Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall" ein.
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Das Sportgericht hatte Kisters Foul als normale Tätlichkeit bewertet und auf sechs Spiele Sperre entschieden, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt worden wären. Sandhausen beantragte zunächst eine mündliche Verhandlung und zog dann vor das Bundesgericht.
Ein Spiel Sperre hat Kister, der gegen Würzburg einen Konter regelwidrig gestoppt hatte, bereits abgesessen. Der 30-Jährige ist somit am 12. Februar beim VfB Stuttgart (20. Spieltag) wieder spielberechtigt.