Heinz Müller bekommt mit einer Klage gegen Mainz Recht und könnte damit eine Revolution im Profisport auslösen. Das Arbeitsgericht könnte den Weltfußball auf den Kopf stellen.
Das Arbeitsgericht Mainz, Kammer 3, sprach dem Torhüter Recht zu und löst damit eine große Diskussion aus. Müller hatte gegen sein Vertragsende 2014 geklagt. Der Klub hatte ihn nur mit der zweiten Mannschaft trainieren lassen, um das Arbeitspapier fristgerecht auslaufen zu lassen. Befristete Verträge sind Standard in der Welt des Profisports. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts könnte das Vertragsmodell im Fußball nun jedoch kippen.
Denn Richterin Ruth Lippa entschied: "Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler ist nur nach Maßgabe des §14 TzBfG zulässig. Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags.
Rente für alle Fußballer?
Das bedeutet, dass bei Fußballern keine Sonderregelung gilt, sie müssen wie jeder normale Arbeitnehmer behandelt werden. Das schließt wiederum befristete Verträge aus.Auch Manager Christian Heidel äußerte sich bei Spox.com. "Das Urteil ist noch nicht übersandt", sagte Heidel und meinte: "Wir sind relativ relaxed und tauschen uns mit der DFL aus. Mit aller Vorsicht: Sollte das tatsächlich so kommen, werden wir natürlich in Berufung gehen. Es gab in Deutschland bislang noch keine unbefristeten Arbeitsverträge für Fußballprofis und natürlich auch nicht bei Mainz 05."
Für Verein und Spieler gäbe es fortan nur noch den Weg über eine ordentliche Kündigung, um den Arbeitgeber zu wechseln. Sonst zählt der Vertrag bis zur Rente." Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, Revisionen vom Landesarbeitsgericht und auch vor dem Bundesarbeitsgericht sind möglich.