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Weikert: Sport muss ordentliches Anti-Doping-Gesetz fordern

Zu den Kommentaren   |   Quelle: sid
26. März 2015, 10:51 Uhr
Thomas Weikert
Thomas Weikert hat ein ordentliches Anti-Doping-Gesetz gefordert

Thomas Weikert, Präsident des Tischtennis-Weltverbands ITTF, hat auf die unter anderem vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) geäußerten juristischen Bedenken am geplanten Anti-Doping-Gesetz mit Unverständnis reagiert. "Ich kann nicht verstehen, dass der deutsche Sport ingesamt nicht die Haltung einnimmt, alle Doping-Sünder müssen, soweit es geht, bestraft werden: sportrechtlich gesperrt, strafrechtlich bestraft", sagte der frühere Präsident des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) im Interview mit der FAZ.

Dem unter anderem vom DOSB geäußerten Einwand, dass der Entwurf in zwei Punkten unwirksam und verfassungsrechtlich anfechtbar sei, entgegnete der 53 Jahre alte Jurist: "Es ist doch Sache des Gesetzgebers, das Gesetz ordentlich zu machen, nicht die Sache des Sports. Der Sport hat die Pflicht, von Innen- und Justizminister ein ordentliches Gesetz zu fordern." Trotz vorhandener Mängel habe er als DTTB-Präsident den Entwurf unterstützt, "weil wir das Prinzip für das richtige halten".

Die Punkte Selbstdoping und uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit waren nach dem Bekanntwerden des Entwurfs im vergangenen September auf Bedenken gestoßen. Neben Datenschützern hatte vor allem der DOSB in seiner offiziellen Stellungnahme im Februar Kritik geäußert.

"Die Anwendung von Dopingmitteln durch die Sportler geschieht freiwillig unter Inkaufnahme der Gefährdung ihrer eigenen Gesundheit. Ein solches Verhalten ist jedoch von unserer Verfassung geschützt und kann nicht umgekehrt zu staatlichen Eingriffen wider Willen ermächtigen", hieß es dort. Es sei damit zu rechnen, dass Verurteilte Rechtsschutz bis hin zu den Verfassungsgerichten suchen dürften.

Am Mittwoch hatte die Bundesregierung in der Kabinettssitzung den Entwurf beschlossen, wonach überführten Athleten sogar Haftstrafen von bis zu drei Jahren drohen. Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. 

 

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