Dopingsünder müssen von 2015 an in besonders krassen Fällen mit einem Olympia-Bann rechnen. Im Entwurf ihres neuen Codes hat die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA jetzt den entsprechenden Artikel 10.15 modifiziert. Unter "besonderen Umständen", heißt es in dem neuen Paragrafen, könne ein Sportler im Falle von Doping mit einer "zusätzlichen Sperre" belegt werden. Diese würde dann jeweils für den kommenden vierjährigen Olympia-Zyklus - Sommer oder Winter - gelten. (dpa)
