Das Bundesgericht des DFB hat die Verwaltungsbeschwerde des Drittligisten VfR Aalen gegen die Entscheidung des DFB-Präsidiums auch in dritter Instanz zurückgewiesen.
Damit bleibt der Abzug von neun Punkten wegen Aalens Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Februar bestehen. Der VfR, den rund 3,6 Millionen Euro Schulden belasten, wird gegen das Urteil aber erneut Widerspruch einlegen und vor das Ständige Schiedsgericht ziehen.
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Ebenfalls am Donnerstag wies der Spielausschuss des DFB den Widerspruch des FSV Frankfurt gegen den Abzug von neun Punkten ab. Auch die Frankfurter hatten im April einen Antrag auf Insolvenz gestellt.
Sollte der Klub die Entscheidung nicht akzeptieren, hat er in nächster Instanz die Möglichkeit, Beschwerde beim DFB-Präsidium einzulegen.
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"Der Abzug von neun Punkten ist aufgrund Paragraph 6 Nummer 6 der DFB-Spielordnung gerechtfertigt und zwingende Folge", sagte Achim Späth, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts zum Fall Aalen.
Späth: Allein Aalens Verantwortung
"Des Weiteren liegt ein Verschulden des VfR Aalen an der finanziellen Situation und der daraus resultierenden Notwendigkeit der Stellung eines Insolvenzantrags vor. Es lag allein in seiner Verantwortung, Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht zu halten", führte Späth weiter aus.
Das Präsidium des DFB hatte bereits am 10. April die Beschwerde des Vereins gegen den Abzug von neun Punkten zurückgewiesen. Damit wurden die Entscheidungen des DFB-Spielausschusses vom 10. und 24. März bestätigt.
Aalen belegt in der 3. Liga nach Abzug der neun Punkte Rang zehn. Ohne die Strafe würde der VfR auf Relegationsplatz drei liegen. Frankfurt ist durch den Abzug mit 24 Punkten abgeschlagen Letzter.