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TSV 1860 München nach Richterspruch: Gerhard Mayrhofer drohen Neuwahlen

Zu den Kommentaren   |   Quelle: sid
25. Juli 2014, 13:58 Uhr
1860
1860 München steht vor Neuwahlen des Präsidiums

1860 München kommt nicht zur Ruhe. Eine Woche vor dem Saisonstart hat nun ein Urteil des Landgerichts München I für Verwirrung bei den Löwen gesorgt. Dem ohnehin seit Jahren krisengeplagten Verein drohen Neuwahlen.

Richterin Christina Weitnauer wies am Freitag zwar die Klage von Helmut Kirmaier gegen die Sechziger weitgehend ab, schränkte das Urteil aber in einem wichtigen Punkt ein: Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 14. Juli 2013 seien nichtig. Gerhard Mayrhofer wäre demnach als Präsident gar nicht legitimiert.

Wie es jetzt bei den Münchnern, die immerhin in der neuen Saison den Bundesliga-Aufstieg anstreben, weitergeht, ist noch unklar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien könnten in Berufung gehen. Mayrhofer bleibt deshalb erst einmal handlungsfähig. 1860-Anwalt Guido Kambli sprach von einem 3:1-Punktsieg. Die Fans müssten sich "keine Sorgen machen", fügte er an: "Wir haben ein voll funktionsfähiges Präsidium."

Nicht satzungskonforme Wahlen?

Noch am Montag hatte Mayrhofer in einem tz-Interview gesagt, dass man "auf alles" vorbereitet sei. "Wir sind am 14. Juli 2013 basisdemokartisch mit knapp 96 Prozent der Stimmen gewählt worden und fühlen uns im Amt. Wir werden uns ganz sicher nicht aus der Bahn werfen lassen", betonte er.

Hintergrund der neuerlichen Löwen-Posse ist eine Klage von Kirmaier. Der Münchner, lange Jahre 1860-Mitglied, vertritt die Meinung, dass Hep Monatzeder als nicht bestätigter Präsident der Löwen gar nicht erst zur Mitgliederversammlung hätte einladen dürfen, auf der Mayrhofer dann gewählt wurde. Die Wahl, so Kirmaier, sei deshalb nicht satzungskonform. Monatzeder hatte nach dem Rücktritt von Dieter Schneider im März 2013 interimsmäßig an der Spitze des Vereins gestanden, war aber von der Delgiertenversammlung nicht bestätigt worden. Kirmaier war bereits zweimal mit seiner Klage gescheitert, einmal vor dem Registergericht, einmal vor dem Oberlandesgericht.

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