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Strafe von Oscar Pistorius bleibt bestehen: Berufung wegen Erhöhung des Strafmaßes abgelehnt

Zu den Kommentaren   |   Quelle: sid
26. August 2016, 15:47 Uhr
Oscar Pistorius
Oscar Pistorius' Strafe bleibt bestehen

Der wegen Mordes verurteilte südafrikanische Paralympicssieger Oscar Pistorius muss voraussichtlich nicht über die verhängten sechs Jahre Haft hinaus im Gefängnis bleiben. Ein Gericht in Johannesburg lehnte am Freitag fast zwei Monate nach der Straffestsetzung einen Antrag der Staatsanwaltschaft (NPA) auf Eröffnung einer weiteren Berufungsverfahrens ab. Die Anklage hatte erneut eine höhere Strafe für Pistorius erwirken wollen.

Richterin Thokozile Masipa stufte die Erfolgsaussichten der Staatsanwaltschaft in einer abermaligen Revision als gering ein und wies den Antrag daher zurück. Masipa hatte Anfang Juli das ursprüngliche Strafmaß von fünf Jahren in einem ersten Berufungsverfahren auf sechs Jahre erhöht.

Die NPA hatte das Urteil als "schockierend milde" bezeichnet, das Strafmaß stünde nicht im Verhältnis zur Tat. Pistorius hatte 2013 seine Lebensgefährtin Reeva Steenkamp erschossen. Der Staatsanwaltschaft bleibt allerdings als letzte Option noch der Gang vor Südafrikas Obersten Gerichtshof.

 

Strafe geringer als gefordert

Die Verteidigung von Pistorius zeigte bislang kein Interesse daran, ihrerseits noch einmal in Berufung zu gehen. "Genug ist genug", sagte Rechtsanwalt Barry Roux. "Dieser Prozess ist bis zum Exzess ausgereizt", sagte Roux und warf der Anklage vor, seinen 29 Jahre alten Mandanten "wie einen Pingpongball zwischen Gerichtssälen hin und her zu schicken".

Richterin Masipa war beim Strafmaß neun Jahre unter der von der Anklage geforderten Strafe von 15 Jahren geblieben. In der Begründung führte sie einige strafmildernde Umstände an, darunter auch die von der Verteidigung vorgebrachte Möglichkeit einer Verwechslung.

Der im Südafrika verwendete Mord-Begriff entspricht im deutschen Rechtssystem dem Tatbestand des Totschlags. In erster Instanz war der unterhalb der Knie amputierte Prothesensprinter wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

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