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Wer sein Fahrrad liebt, der schiebt
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30. November 2009
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Wie wir gestern schon berichteten, sollte man sich gut überlegen, wie man nach einem Überfall flüchtet. Falls man vor der Tat Alkohol konsumiert haben sollte, wäre das Fahrrad eine ebenfalls unkluge Wahl, wie nun aus Hamburg berichtet wird. Denn dort ist nun ein junger Mann zu 15 Jahren Fahrradverbot verurteilt worden. Nach einer Studentenparty war der 24-Jährige mit 1,7 Promille über eine rote Ampel gefahren. Von der Polizei erwischt, brummte man ihm ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro auf. Er bezahlte das Geld, lehnte es aber ab, eine Medizinisch-Psychologischen Untersuchung zu absolvieren. Als die letzte Frist für jene abgelaufen war, teilte man ihm mit, dass er nun 15 Jahre keine fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge benutzen dürfe. Darf man eigentlich betrunken zu Fuß gehen?
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