Wettbüro-Betreiber vor Schlappe bei EU-Gericht
Im Rechtsstreit um Sportwetten in Deutschland vor dem höchsten EU-Gericht stehen private Anbieter vor einer Schlappe. Ein hoher Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg teilte in Luxemburg mit, das Gericht lasse Monopole und andere Beschränkungen in der Glücksspielbranche unter bestimmten Voraussetzungen zu. Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet. Private Wettbüro-Betreiber aus mehreren Bundesländern hatten in Deutschland geklagt, weil ihnen Gerichte mit Verweis auf das Monopolrecht verboten, Wetten aus anderen EU-Staaten zu vermitteln. Einem Unternehmen mit Sitz in Gibraltar wurde untersagt, Wetten über das Internet in Deutschland anzubieten. Die europäischen Richter prüfen, ob der Staatsvertrag für Glücksspiele rechtens ist, obwohl er nicht für alle Glücksspiele gilt. Laut Staatsvertrag von 2008 dürfen Glücksspiele - ausgenommen Pferderennen, Spielautomaten und Kasinos - nur von Lottogesellschaften der Bundesländer angeboten werden. Damit soll unter anderem "das Entstehen von Glücksspielsucht" verhindert werden.