Ausbildungsentschädigung für Nachwuchsstars
Fußballvereine dürfen für von ihnen ausgebildete Nachwuchsspieler Entschädigung verlangen, wenn diese ihren ersten Vertrag bei einem anderen Verein unterschreiben wollen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in Luxemburg, eine solche Regelung widerspreche nicht dem Grundsatz der Freizügigkeit von Arbeitnehmern. Allerdings dürfe die Entschädigung nicht das überschreiten, was zuvor tatsächlich für den jungen Spieler ausgegeben wurde. Im vorliegenden Fall ging es um den französischen Spieler Olivier Bernard, der als Nachwuchstalent bei Olympique Lyon ausgebildet worden war, dann aber einen Profivertrag dieses Vereins ausschlug und als 20-Jähriger beim englischen Verein Newcastle United anheuerte. Der Lyoner Verein verklagte Bernard daraufhin auf rund 53.000 Euro Schadenersatz.