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Schadenersatzklage: Entscheidung im Fall Pechstein wird im Juni verkündet

Zu den Kommentaren   |   Quelle: sid
08. März 2016, 14:23 Uhr
Claudia Pechstein
Claudia Pechstein verklagt die ISU auf rund fünf Millionen Euro Schadenersatz

Der Bundesgerichtshof wird seine Entscheidung über die mögliche Zulassung der Schadenersatzklage von Claudia Pechstein gegen die Internationale Eislauf-Union ISU am 7. Juni 2016 um 9.00 Uhr morgens verkünden. Das teilten die Karlsruher Richter am Dienstag nach einer etwa zweistündigen Verhandlung mit. Wird das Hauptverfahren an das OLG München zurückverwiesen und der Fall neu aufgerollt, winkt Pechstein Schadenersatz in Millionenhöhe.

"Ich habe ein sehr gutes Gefühl. Das ist für mich immer entscheidend, sowohl auf dem Eis als auch abseits der Eisbahn", sagte Pechstein: "Ich gehe den Weg bis zum 7. Juni mit einem optimistischen Gefühl." Sie müsse Ausdauer beweisen, habe dies aber schon in der Vergangenheit getan: "Das macht mir persönlich nichts aus."

Auch Pechsteins Anwalt Thomas Summerer äußerte sich zuversichtlich. "Wir sind sehr zufrieden mit dem Verlauf der Gerichtsverhandlung", sagte er.

Pechstein hat die ISU auf rund fünf Millionen Euro verklagt. Das Landgericht München hatte sich für den Fall zunächst nicht zuständig erklärt, daraufhin war die fünfmalige Olympiasiegerin erfolgreich vor das OLG gezogen. Die ISU war als unterlegene Partei anschließend beim BGH in Revision gegangen.

Pechstein geht gegen die zweijährige Sperre vor, die die ISU 2009 gegen sie wegen zu hoher Blutwerte verhängt hatte. Die inzwischen 44-Jährige führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück und wurde in dieser Einschätzung von führenden Hämatologen bestätigt.

 

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