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Ringen: Im Fall 'Nendingen' hat der beschuldigte Ringer Einspruch eingelegt

Zu den Kommentaren   |   Quelle: sid
13. Januar 2017, 18:28 Uhr
Ringen
Ringen

Ein im "Fall Nendingen" beschuldigter Ringer hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, der ihm wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz zugestellt worden war. Das teilten seine Anwälte am Freitag mit. "Ziel der Verteidigung ist es, einen Freispruch erster Klasse zu erhalten", hieß es in einer Stellungnahme: "Dabei ist klarzustellen, dass - anders als teilweise berichtet - bei unserem Mandanten bei der Dopingprobe keine Spuren von Meldonium oder einer anderen verbotenen Substanz gefunden worden waren." Ihrem Mandanten werde lediglich vorgeworfen, eine Infusion mit mehr als 50 Milliliter einer "obendrein nicht verbotenen Substanz" erhalten zu haben.

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass erstmals nach Einführung des Anti-Doping-Gesetzes zwei Spitzensportler bestraft wurden. Zwei Ringer waren Strafbefehle zugestellt worden, gegen sie lief seit Februar 2016 ein Ermittlungsverfahren. Ermittlungen gegen zwei weitere Athleten waren wegen des unbekannten Aufenthaltsorts vorläufig eingestellt worden.



Im Fall ihres Mandanten erklärten die Anwälte, dass es an einem strafrechtlichen Anfangsverdacht der Anwendung einer verbotenen Methode gefehlt habe. "Dies hat das Landgericht Freiburg am 30. Mai 2016 bestätigt, indem es die Durchsuchung beim Athleten für rechtswidrig erklärt hat. Der Deutsche Ringer-Bund hat ebenfalls in seinem Verwaltungsentscheid festgestellt, dass kein Verdacht eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorliegt", hieß es in der Mitteilung. Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) habe daraufhin Rechtsmittel eingelegt: "Wir haben beantragt, dass das Rechtsmittel als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen wird."

Zudem kritisierten die Anwälte das im Dezember 2015 in Kraft getretene Anti-Doping-Gesetz scharf: "Wir stellen fest, dass es in dieser Zeit zu keinen Verurteilungen gekommen ist. Damit dieses Gesetz als wirkungsvoll zu bezeichnen, ist grotesk", hieß es weiter: "Es ist offenbar vielmehr so, dass gegen unseren Mandanten seitens der Ermittlungsbehörden und der NADA ohne Anfangsverdacht mit unverhältnismäßigen und gerichtlich festgestellten rechtswidrigen Mitteln vorgegangen wurde, um dieses Gesetz politisch zu rechtfertigen. Dies wird sich in den laufenden Verfahren bestätigen."

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