Lance Armstrong nahm zuletzt an Triathlons teil
Nach einem Bericht von cyclingnews.com hat die USADA eine gute Woche nach dem Einreichen einer Klage von Lance Armstrong gegen die US Dopingagentur den Richter Sam Sparks aufgefordert, die Klage nicht zuzulassen. Diese beinhalte in 30 Punkten falsche faktische Angaben, so die USADA. Armstrong hatte am 10. Juli die Klage mit der Begründung eingereicht, dass die Agentur außerhalb ihrer Befugnisse arbeite und ihn deswegen nicht lebenslang sperren könne. Eine Anhörung Armstrongs vor dem Richter ist für den 10. August geplant, bei Abweisung hätte er drei Tage Zeit, sich für ein Verfahren vor einem Schiedsgericht zu entscheiden.
