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Datum: 29. März 2012, 15:34 Uhr
Format: Artikel
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Kassenrollenwurf: DFB-Bundesgericht spricht neue Strafe gegen St. Pauli aus

Die Szene nach dem Kassenrollenwurf

Die Stehplatzfans des FC St. Pauli werden nicht, wie vom DFB-Sportgericht Ende Februar entschieden, für ein Spiel ausgesperrt. Der Club muss nach der Revision durch das Bundesgericht allerdings 50.000 Euro Strafe zahlen - 13.000 Euro weniger als der Einnahmenausfall im Falle der Aussperrung ergeben hätte.

Der Kassenrollenwurf gegen Eintracht Frankfurts Kapitän Pirmin Schwegler wird den FC St. Pauli 50.000 Euro Geldstrafe kosten. Das entschied das Bundesgericht des DFB unter dem Vorsitzenden Richter Goetz Eilers, der somit das Urteil des Sportgerichts nach unten korrigierte.

"Tat und Täterverhalten unterscheiden sich erheblich von den sonstigen Szenen von Gewalt, Fanatismus und nicht hinnehmbaren Ausschreitungen", erklärte Eilers und sprach von einem "schwerwiegenden Vorfall, der so nicht geplant war".

Ein 20-jähriger Abiturient und St. Pauli-Anhänger aus Buchholz hatte im Spiel der Hamburger gegen Eintracht Frankfurt am 19. Dezember eine Papierrolle aus dem Fanblock über den 6,20 Meter hohen Zaun geworfen. Die wickelte sich nicht auf, sondern traf als Geschoss den Frankfurter Profi Schwegler am Kopf. Der musste danach behandelt werden, trug aber nur eine kleine Beule davon und konnte weiterspielen.

"Das ist viel Geld"

St. Paulis Vizepräsident Gernot Stenger reagierte erleichtert auf das Urteil. "Wir begrüßen, dass es keinen Teilausschluss gibt. Der Fall liegt ganz anders und ist kein Aggressionsfall von Hooligans", sagte er nach der zweieinhalbstündigen Verhandlung. "Aber die Strafe ist hoch, das ist viel Geld." Mit dem Täter und dessen Familie soll nun besprochen werden, ob er in Haftung genommen wird. Stenger kündigte ein "sozialverantwortliches Handeln" an.

Am 27. Februar war der Club in erster Instanz dazu verurteilt worden, im nächsten Heimspiel 5800 Stehplätze nicht zu besetzen. Dies hätte einen Einnahmeausfall von mindestens 63.000 Euro bedeutet. Gegen dieses Strafmaß hatten der Hamburger Club und der Kontrollausschuss des Verbandes Einspruch eingelegt.

Der junge Mann beteuerte erneut, dass er nie und nimmer beabsichtigt habe, jemanden zu treffen, und nur eine Luftschlange habe produzieren wollen. "Ich wollte sie nicht Richtung Spielfeld werfen, ich wollte sie hoch in die Luft werfen", erklärte er. Der 20-Jährige, der Lehramt studieren will, hatte sich zwei Tage nach der Tat selbst gestellt, St. Pauli hat ein vorläufiges Stadionverbot gegen ihn ausgesprochen.

Kein Vorsatz, keine Planung

"Wir wehren uns nicht gegen die Bestrafung, sondern das Strafmaß. Wir stehlen uns nicht aus der Verantwortung", sagte Stenger in seinem Plädoyer. "Es gab keinen Vorsatz, keine Planung, überhaupt keine Arglist oder Aggression." DFB-Chefankläger Anton Nachreiner sah es allerdings anders. Für ihn war die Aktion nicht nachvollziehbar: "Warum wirft er nicht zur Seite? Warum wirft er gerade dann, wo im Strafraum Betrieb ist?"

Er verwies zudem auf das Vorstrafenregister des FC St. Pauli. Der Chefankläger verlangte einen Gesamtausschluss aller Heim-Fans auf den Stehplätzen. Wenn man immer alle Besonderheiten bei solchen Fällen berücksichtige, könne man den Kampf gegen Vandalismus in den Stadien aufgeben: "Es ist ja eh bloß noch eine Verwaltung von Unrecht."