Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, kann die Kritik an Kollektivstrafen im deutschen Fußball "durchaus" verstehen, oft gebe es aber keine andere Möglichkeit.
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"Die Kollektivstrafe, das kennen wir alle aus der Schule, ist verboten - aber nur dann, wenn man den wirklichen Täter bestrafen kann", sagte Lorenz der Frankfurter Rundschau: "Das können wir als Sportgerichtsbarkeit gar nicht. Der Sportgerichtsbarkeit unterliegen nur die Spieler, Trainer, Funktionäre und Vereine."
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Deshalb könne die Sportgerichtsbarkeit nicht gegen einzelne Böllerwerfer vorgehen.
"Den kriegen wir rechtlich nicht", sagte Lorenz, der bis zu seiner Pensionierung vor einem Jahr Vorsitzender Richter der Großen Strafkammer am Landgericht Mainz war: "Es gibt im Fußballbereich nur das Mittel der Stadionverbote, die allerdings nicht durch die Sportgerichtsbarkeit ausgesprochen werden können, sondern von den Vereinen vor Ort verhängt werden."