Der Fall Holger Glandorf könnte schwerwiegende Konsequenzen für die medizinische Behandlung von Spitzensportlern haben. Weil der Handball-Nationalspieler nach einer Cortisonspritze und der daraus resultierenden Entzündung seiner linken Ferse dreimal operiert werden musste und zwei Wochen im Krankenhaus lag, will er gegen den behandelnden Nationalmannschaftsarzt vor Gericht ziehen. "Wir werden die Klage im Laufe der nächsten Woche beim Landgericht Flensburg einreichen", sagte Glandorfs Anwalt Olaf Matlach. Glandorf konnte nach dem Vorfall bei einem Doppelländerspiel gegen Dänemark zu Ostern nicht mehr für die SG Flensburg-Handewitt in der Bundesliga antreten. "Wäre er vom Mannschaftsarzt Detlev Brandecker über die möglichen Folgen aufgeklärt worden, hätte Holger Glandorf nicht zugestimmt", sagte Matlach. Zudem sei die Injektion unnötig gewesen. "Es war ein Testspiel, kein WM-Finale", sagte Matlach. (dpa)
