Nach Einschätzung von Eberhardt Gienger, Sprecher der CDU im Sportausschuss des Deutschen Bundestages, sorgt der seit Anfang Januar geltende Mindestlohn in Sportvereinen für große Verwirrung. Der Sportpolitiker forderte eine rasche Rechtssicherheit für alle Klubs.
"Es müssen eindeutige Festlegungen getroffen werden, welche Tätigkeiten in den Vereinen überhaupt vom Mindestlohn und den damit verbundenen Dokumentationspflichten erfasst werden", sagte der frühere Turn-Weltmeister.
Darüber hinaus müssten die Vereine wissen, welche Auswirkungen das Gesetz für die vielen Vertragsamateure hat, die in der Regel nur eine geringe Vergütung erhalten. "Das zuständige Ministerium sollte deshalb Regelungen erarbeiten, die die besonderen Bedingungen im Sport und im Vereinswesen angemessen berücksichtigen", sagte Gienger.
Der von der Bundesregierung beschlossene Mindestlohn von 8,50 Euro hat seit dem 1. Januar diesen Jahres Gültigkeit. Insbesondere Nachwuchsathleten erhielten bislang von ihren Klubs deutlich weniger Geld und können dies nun vor Gericht einfordern.