Der Streit zweier Segelmannschaften um die einzige deutsche Olympia-Fahrkarte ist entschieden. Das Hamburger Landgericht wies den Antrag der 470er-Seglerinnen Tina Lutz und Susann Beucke auf einstweilige Verfügung gegen den Deutschen Segler-Verband (DSV) ab. Nach dem Urteil bleiben die Hamburgerinnen Kathrin Kadelbach und Friederike Belcher die einzige dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zur Nominierung vorgeschlagene Mannschaft in der Zweihanddisziplin 470er Frauen. Lutz/Beucke hatten ihren Verfügungsantrag im März eingereicht, weil sie sich im Rahmen der nationalen Ausscheidungsserie während der Weltmeisterschaft im australischen Perth benachteiligt sahen. (dpa)
zu "Gericht entscheidet: Kadelbach/Belcher zu Olympia"
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