Der Fußball-Weltverband FIFA darf vertragsbrüchigen Spielern nicht mit einem unbegrenzten Berufsverbot drohen. Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne gab nach Angaben vom Donnerstag einer Beschwerde des Brasilianers Francesco Matuzalem statt, derzeit Teamkollege von Miroslav Klose bei Lazio Rom. Der Mittelfeldspieler hatte 2007 seinen Fünfjahresvertrag beim ukrainischen Club Shakhtar Donetsk vorzeitig gekündigt und war zu Real Saragossa nach Spanien gewechselt. Die FIFA sprach Donetsk für die vertragswidrige Kündigung Schadensersatz in Höhe von 6,8 Millionen Euro zu, der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne erhöhte den Betrag 2009 auf 11.858.934 Euro. Nachdem sich sowohl Saragossa als auch Matuzalem außerstande sahen, den Betrag aufzubringen, drohte die Disziplinarkommission der FIFA dem Spieler mit einem Berufsverbot. Sollte er nicht innerhalb von 90 Tagen zahlen, würde ihm nach Aufforderung Donetsk jegliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Fußball untersagt. Das Schweizerische Bundesgericht hob die "fundamental rechtswidrige" Disziplinarmaßnahme der FIFA auf. Der Spieler sei bei Ausbleiben der Zahlung der Willkür seines früheren Arbeitgebers ausgesetzt und in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet, hieß es zur Begründung. Das abstrakte Ziel der Durchsetzung der Vertragstreue der Spieler gegenüber ihren Clubs sei weniger zu gewichten als die Folgen eines unbegrenzten Berufsverbots. (dpa)