Der frühere Tour-de-France-Sieger Jan Ullrich muss sich wegen seiner Fahrt unter Alkoholeinfluss vor Gericht verantworten. Eine entsprechende Meldung der Bild bestätigte Stefan Haffter, Stellvertretender Generalstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Bischofszell, dem SID am Freitag. Demnach stellte die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Weinfelden einen Antrag auf eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, ausgesetzt zu vier Jahren auf Bewährung. Zusätzlich soll Ex-Radprofi Ullrich (41) ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Schweizer Franken (ca. 9700 Euro) bezahlen.
Das Gericht prüft nun, ob es dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgt. Ein Urteil wird im Spätsommer 2015 erwartet. Ullrich hatte am 19. Mai 2014 in seiner Wahlheimat Schweiz unter Alkoholeinfluss einen Autounfall verursacht. Zwei Personen wurden bei dem Crash in Mattwil im Schweizer Kanton Thurgau verletzt und mussten ins Krankenhaus gebracht werden, Ullrich selbst blieb unversehrt.
"Es ist unverzeihlich, dass ich mich unter Alkoholeinfluss ans Steuer gesetzt habe", schrieb Ullrich seinerzeit auf seiner Facebook-Seite, "das war ein Riesenfehler, den ich zutiefst bereue."