Eintracht Frankfurt muss sich am kommenden Montag (13 Uhr) mal wieder für Vergehen der eigenen Fans vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verantworten. In der mündlichen Verhandlung, die vom Sportgerichts-Vorsitzenden Hans E. Lorenz geleitet werden wird, geht es um "Vorkommnisse während des DFB-Pokalspiels beim Drittligisten 1. FC Magdeburg", teilte der DFB mit.
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Am 21. August waren zu Beginn der zweiten Halbzeit unter anderem zwei Raketen aus dem Frankfurter Zuschauerbereich in einen benachbarten Zuschauerblock geschossen wurden. Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) hatte das Spiel kurz darauf für etwa elf Minuten unterbrochen. Den Wiederholungstätern aus Hessen droht eine empfindliche Strafe.