Eintrach Braunschweig erhält eine Geldstrafe
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.
Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen Erzgebirge Aue am 17. Februar waren in der Fankurve der Eintracht Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt worden. Der Klub kann gegen das Urteil noch Einspruch einlegen.
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