Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch von Bundesliga- Aufsteiger Eintracht Frankfurt gegen einen Zuschauer-Teilausschluss abgelehnt. In einer fast achtstündigen Verhandlung bestätigte das Gremium unter Vorsitz von Hans E. Lorenz in Frankfurt/Main das Einzelrichter-Urteil vom 27. Juni. Demnach darf die Eintracht für das erste Heimspiel gegen Bayer Leverkusen am 25. August nur 15.000 Karten an eigene Anhänger sowie maximal 5000 Tickets an Gästefans verkaufen und muss zudem eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Das Sportgericht sah es als erwiesen an, dass den Hessen in drei Fällen unsportliches Verhalten der Anhänger sowie das Abbrennen von Pyrotechnik vorzuwerfen sei. "Die Verhandlung hat die Verzweiflung einer Vereins gezeigt, der mehr als andere tut, qualifiziertes Personal und Teilerfolge hat, aber Ausschreitungen nicht verhindern kann. Die Eintracht ist mit ihren Fans geschlagen", sagte Lorenz.
