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Datum: 14. Mai 2013, 17:30 Uhr
Format: Artikel
Quelle: sid
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Dynamo Dresden vom DFB-Pokal ausgeschlossen

Dynamo Dresden,DFB-Pokal
Die Fans von Dynamo Dresden versuchten sich gegen den Ausschluss zu wehren

Das Ständige Schiedsgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Pokal-Ausschluss des Zweitligisten Dynamo Dresden für die Saison 2013/14 bestätigt. Die Sachsen, deren Fans zum wiederholten Mal durch Krawalle negativ aufgefallen waren, sind der erste Club, der zur Höchststrafe verurteilt ist. Zuvor hatte Dresden beim Bundesgericht erfolglos Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 10. Dezember eingelegt. In einer ersten Reaktion behielt sich der Club den Gang vor ein ordentliches Gericht vor. "Uns wurde eigentlich bescheinigt, dass wir nichts falsch gemacht hätten, umso tiefer sitzt der Stachel jetzt", sagte Präsident Andreas Ritter dem SID: "Innerhalb der Sportgerichtsbarkeit haben wir alles ausgeschöpft. Das ist ein schwarzer Tag für Dynamo, wir verlieren 125.000 Euro Antrittsgeld plus Zuschauereinnahmen. Das Problem ist, dass die Vereine beim DFB für ihre Anhänger haften - die Krux ist, dass wir diesen Teil der Anhänger nicht erreichen können." In den kommenden Tagen werde entschieden, ob Dynamo weitere Schritte unternimmt.

Maßnahme ist eine Vorbeugung

Das dreiköpfige Schiedsgericht fällte seine Entscheidung auf einer nicht-öffentlichen Sitzung in einem Hotel in Frankfurt. "Der Ausschluss Dresdens ist rechtmäßig erfolgt. Die den Verein treffende harte Maßnahme ist nach Auffassung der Verbandsgerichte geeignet, erforderlich und angemessen. Diese Einschätzung liegt im Beurteilungsspielraum dieser Gerichte. Das Schiedsgericht war der Auffassung, dass dieser Beurteilungsspielraum durch die Verbandsgerichte nicht überschritten wurde", sagte Prof. Dr. Udo Steiner, der Vorsitzende des Ständigen neutralen Schiedsgerichts für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen. Die Vorschrift des Paragraphen 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, der "das schuldhafte Verhalten der Anhänger dem jeweiligen Verein zurechnet", sei rechtlich nicht zu beanstanden, soweit die Vorschrift Grundlage für Maßnahmen des Verbandes ist, bei denen "der präventive Charakter überwiegt oder dominiert". Der Ausschluss von Dynamo Dresden sei eine solche Maßnahme, bei der die Vorbeugung von Störungen des Spielbetriebs im Vordergrund stehe. Rainer Koch, der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vize, erklärte, die Entscheidung habe "weitreichende grundsätzliche Bedeutung. Sie klärt endgültig seit Jahren streitige Rechtsfragen und bestätigt ohne Wenn und Aber die Auffassung des DFB, dass zum Schutz des Wettbewerbs spezifische Zurechnungs- und Haftungsregeln erlassen werden dürfen."