Alexander Madlung ließ sich zu einer Tätlichkeit hinreißen
Das Sportgericht des DFB hat Alexander Madlung von Fortuna Düsseldorf "wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens" für drei Spiele gesperrt. Der Abwehrspieler wurde anhand von Fernsehbildern einer Tätlichkeit überführt.
Im Spiel gegen Karlsruher SC am vergangenen Wochenende hatte Madlung seinem Gegenspieler Franck Kom in der 87. Minute unmittelbar vor Ausführung eines Freistoßes mit dem Ellbogen seitlich gegen den Kopf gestoßen. Schiedsrichterin Bibiana Steinhaus (Langenhagen) hatte die Szene nicht gesehen, weshalb der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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