Im Spiel gegen Stuttgart hatte Jermaine Jones die Rote Karte gesehen
Das Sportgericht des DFL wird die Sportstrafsachen gegen die Bundesliga-Spieler Josué vom VfL Wolfsburg und Jermaine Jones von Schalke 04 erst am 14. Januar verhandeln. Die beiden Vereine hatten Einspruch gegen die Rotsperren der Spieler eingelegt, was automatisch eine mündliche Verhandlung nach sich zieht. Josué war in der Begegnung gegen Eintracht Frankfurt (0:2) am letzten Spieltag vor der Winterpause des Feldes verwiesen und für drei Spiele gesperrt worden. Der Schalker Jones hatte für seine Rote Karte beim 1:3 in Stuttgart am 16. Spieltag als Wiederholungstäter vier Spiele Sperre erhalten.
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