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DFB reduziert Geldstrafe für Kaiserslautern

Zu den Kommentaren   |   Quelle: sid
18. August 2016, 15:31 Uhr
FCK
Der FCK muss für Fan-Fehlverhalten blechen

Zweitligist 1. FC Kaiserslautern hat in einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht des DFB die Reduzierung einer zuvor ausgesprochenen Geldstrafe auf 17.000 Euro erwirkt. Ursprünglich waren die Pfälzer wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens der eigenen Anhänger zur Zahlung von 22.000 Euro verurteilt worden.

Bis zu 8500 Euro der neuen Sanktion könne der Verein für "sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden", teilte der DFB mit. Das Sportgericht bestätigte zudem die verlängerte Bewährungszeit für den verhängten Teilausschluss der Öffentlichkeit für ein Zweitliga-Heimspiel bis zum 30. Juni 2017. Die ursprüngliche Bewährungszeit wäre bis Ende 2016 gelaufen.

"Nach den Zuschauer-Vorkommnissen gerade in den Heimspielen gegen Leipzig und Hannover war eine entsprechende Sanktionierung unumgänglich, insbesondere auch die Verlängerung der Bewährungszeit. Das nunmehr gefällte Urteil wird von allen drei Verfahrensbeteiligten akzeptiert und getragen", sagte Robert Deller, der die Sportgerichtsverhandlung in Frankfurt/Main leitete.

 

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