Am kommenden Montag entscheidet sich, wieviele Zuschauer Eintracht Frankfurt am ersten Spieltag gegen Bayer Leverkusen ins Stadion lassen darf. Das DFB-Bundesgericht verhandelt dann die Berufung der Hessen gegen das Urteil des Sportgerichts vom 20. Juli. Das DFB-Sportgericht hatte den Einspruch des Clubs gegen das Einzelrichter-Urteil vom 27. Juni abgewiesen. Danach darf die Eintracht bei der Rückkehr in die Bundesliga nur 15.000 Karten an die eigenen Fans verkaufen, dazu kommen noch 5000 Plätze für Gäste-Anhänger. Frankfurt steht damit vor logistischen Problemen, denn der Aufsteiger hat mehr als besagte 15.000 Dauerkarten verkauft. Das DFB-Sportgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass den Hessen in drei Fällen unsportliches Verhalten der Anhänger sowie das Abbrennen von Pyrotechnik vorzuwerfen sei. Der Vorwurf eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes war indes fallen gelassen worden.