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Darmstädter Stadtverbot auf der Kippe: Mehrere Eilanträge eingegangen

Zu den Kommentaren   |   Quelle: sid
28. April 2016, 15:51 Uhr
Eintracht Frankfurt
Die Eintracht wehrt sich

Das gegen die Fans von Eintracht Frankfurt verhängte Stadtverbot in Darmstadt steht auf der Kippe. Bis Donnerstagmittag waren nach Angaben des Verwaltungsgerichts Darmstadt bereits "mehrere Eilanträge" eingegangen. "Mindestens zwei davon mit anwaltlicher Vertretung. Mit einer Entscheidung ist wahrscheinlich noch am Donnerstagnachmittag zu rechnen", sagte Jürgen Gasper, der Sprecher der Behörde, dem SID.

Einen Eilantrag hat unter anderem auch der Eintracht-Fanclubverband gestellt. Das bestätigte dessen Anwältin Waltraut Verleih dem SID. Es sei ein Eingriff ins Grundrecht, "die Verfügung ist unverhältnismäßig", kritisierte Verleih.

Die dritte Kammer des Gerichts wird die Entscheidung treffen. Die nächste und letzte Instanz wäre dann der Verwaltungsgerichtshof Kassel. Die Stadt Darmstadt hatte mit Blick auf das brisante Hessen-Derby zwischen den Lilien und Eintracht Frankfurt am Samstag (15.30 Uhr im LIVETICKER) zu Beginn der Woche ein 36-stündiges Aufenthaltsverbot für Eintracht-Fans erlassen.

Etliche Juristen hatte allerdings betont, dass dieses nicht rechtens sei und gekippt werden könne. Das größte Problem der von der Stadt Darmstadt erlassenen Allgemeinverfügung sei der Kreis der Adressaten. "Der ist völlig unbestimmt. Und das geht so nicht", sagte Eintracht-Vizepräsident und Anwalt Stefan Minden der Frankfurter Rundschau.

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Minden verurteilt, dass "massiv in ein Freiheitsrecht von Bürgern" eingegriffen werde. "Wenn der Staat das macht, muss er die Verhältnismäßigkeiten wahren. Und das war beim Stadtverbot ganz offensichtlich nicht der Fall", meinte Minden weiter.

Vorerst gilt das Stadtverbot vom 29. April (19.00 Uhr) bis zum 1. Mai (7.00 Uhr). Am Mittwoch hatte bereits der Eintracht-Fanclubverband angekündigt, die Verfügung vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt anzufechten. Für die Anhänger der Frankfurter gilt auch ein Stadionverbot, das allerdings unwiderruflich ist.
 

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