Fehlende EPO-Tests nach Rekorden sind prinzipiell kein Grund für die Verweigerung der Anerkennung von Zeiten und Weiten als offizielle Bestmarken. Das entschied der internationale Sportgerichtshof CAS in einem Grundsatzurteil.
Im verhandelten Fall hatte der Schwimm-Weltverband FINA zwei Bestzeiten britischer Athleten bei der EM 2014 in Berlin nicht als Weltrekorde anerkennen wollen, weil die obligatorischen Urinproben außer zur Dopingkontrolle nicht auch im Rahmen eines Stichprobenverfahrens für zusätzliche Untersuchungen auf EPO ausgewählt worden waren. Zwar setzen die bisherigen FINA-Regularien auch EPO-Kontrollen für die Anerkennung von Rekorden vor, doch dürfe Athleten die Aufweichung von Verbandskriterien durch die Organisation selbst nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Dem CAS-Urteil zufolge muss die FINA nunmehr die Zeiten von Adam Peaty über 50 m Brust (26,62 Sekunden) und der britischen 4x100 m Lagen-Mixed-Staffel (3:44,02 Minuten) nachträglich in ihre Weltrekordlisten aufnehmen. Die Athleten haben ihre damaligen Zeiten jedoch inzwischen weiter unterboten.